Prüfung elektrischer Betriebsmittel (DGUV V3)
Sicherheit nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

Für den Erhalt eines sicheren Betriebes gibt es zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Normen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Sie dient der Unfallverhütung und ist für jedes Unternehmen verpflichtend.
Gemäß §3 der DGUV Vorschrift 3 ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Prüfung durchzuführen. Die Kriterien, Abläufe und Fristen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel werden in Normen und Vorschriften klar geregelt und sollen Mitarbeiter, Kunden und das Unternehmen selbst vor Schaden schützen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen auf Elektrosicherheit hin geprüft, gekennzeichnet und die Prüfung dokumentiert werden. Die greifenden Regeln sind in den VDE Normen festgelegt, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern formuliert wurden.