Tagesseminar
Schulung zum Bediener/in von Hubarbeitsbühnen
Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-008

Die Bedienung von Hubarbeitsbühnen ist mit einer großen Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten verbunden. Mit dieser Schulung vermittle ich alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Grundkenntnisse, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Befähigung nachzuweisen.
Laut DGUV Grundsatz 308-008, TRBS 2111 Teil 1 und weiteren Vorschriften dürfen in Deutschland nur ausgebildete Personen eine Hubarbeitsbühne steuern. Ein Unternehmer darf nur Personen beauftragen, die:
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- in der Bedienung unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben,
- eine Eignungsuntersuchung nach G25 ("Fahr- und Steuertätigkeit") und G41 ("Arbeiten mit Absturzgefahr") absolviert haben.
Als Unternehmer sind Sie zudem zu einer jährlichen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter verpflichtet.