Teleskopstapler-Fahrerschulung
nach DGUV Grundsatz 308-009

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedete Ende April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Danach ist der Bedienerausweis bei der Arbeit mit Teleskopladern ab sofort verpflichtend. Er wird mit einer laut DGUV-Auskunft angenommenen Einführungszeit von maximal zwei Jahren für alle Nutzer verbindlich.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie körperliche und geistige Eignung.
Ich biete eine praxisnahe Schulung für den sicheren Betrieb von Teleskopstaplern mit Erlangung des Bedienerausweises und Zertifikat nach Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. In Theorie und Praxis werden dem Maschinenführer die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Teleskopstapler vermittelt. Dazu zählen u.a. gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, die Einweisung in die Funktionen des Fahrzeuges, Fahrtechnik und Fahrübungen sowie Unfallvermeidung.
Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (geländegängige Stapler, Stapler mit veränderbarer Reichweite, starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken).
Dauer:
- Grundschulung ohne Vorkenntnisse: 2 Tage